Ausschreibungen
AUSSCHREIBUNG GRUNDSTÜCKSVERKAUF
Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes
Die Stadt Liebenwalde – Der Bürgermeister – bietet im Rahmen von Gebotsverfahren folgendes Grundstück zum Kauf an:
Baugrundstück in Liebenwalde, Bebauungsgebiet „Am Weinberg“ (Am Scheunenviertel), Gemarkung Liebenwalde, Flur 3:
Bauparzelle 15 Flurstück 622 600 m² Mindestgebot 75.000,00 €
Das Grundstück befinden sich am Ortsausgang von Liebenwalde Richtung Zehdenick rechtsseitig von der Zehdenicker Chaussee, hinter dem „ehemaligen Krankenhaus“.
Für das Grundstück liegt ein genehmigter Bebauungsplan vor. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes können auf der Internetseite der Stadt Liebenwalde www.liebenwalde.de eingesehen werden. Das Grundstück ist durch die neu entstandene Straße „Am Scheunenviertel“ ortsüblich erschlossen.
Ausschreibungsbedingungen:
1. | Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen nach VOB oder UVgO finden keine Anwendung. |
2. | Die Ausschreibung ist öffentlich. Jedermann ist berechtigt ein Gebot abzugeben. |
3. | Das Gebot ist in einem geschlossenen Umschlag, der die Beschriftung „Angebot B-Plan „Am Weinberg“ tragen muss, bis zum 31.07.2023 bei der Stadt Liebenwalde, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde, einzureichen. |
4. | Der Bieter hat anzugeben, wie lange er sich an das Gebot bindet und ob er, wenn es erforderlich wird, an Nachverhandlungen interessiert ist. Das Gebot muss eine Zusicherung des Bieters (Bonitätsnachweis) enthalten, dass die Finanzierung des Kaufpreises gesichert ist, da der Kaufpreis spätestens sechs Monate nach Abschluss des Rechtsgeschäftes fällig wird. |
5. | Die Stadt Liebenwalde hält es sich vor, wenn es mehrere Interessenten für ein Verkaufsobjekt gibt, Nachverhandlungen durchzuführen. |
6. | Der Erwerber hat das Grundstück innerhalb von drei Jahren nach der Eigentumsumschreibung bezugsfähig zu bebauen. Eine entsprechende Bauverpflichtung wird Bestandteil des Kaufvertrages sein. Des Weiteren muss der Erwerber ab Fertigstellung des Einfamilienhauses dieses für 10 Jahre selbst nutzen. Es darf nicht vermietet oder weiterveräußert werden. |
7. | Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägt der Käufer. |
8. | Die Entscheidung der Stadt Liebenwalde ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen verkauft wird, ist freibleibend. Die Objektdaten wurden nach bestem Wissen erstellt, jedoch wird auf Richtigkeit bzw. Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. |
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Frau Fischer (SB Liegenschaften) unter Tel: 033054-80514 bzw. per E-Mail über zur Verfügung.
J. Lehmann
Bürgermeister
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
Erneuerung der Freilichtbühne inklusive Außenanlagen (Pflasterarbeiten, vier Außenleuchten)
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Ausschreibung Planungsleistung Bahnhof Liebenwalde – Ex-ante Veröffentlichung
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung Stadt Liebenwalde - Bau- und Ordnungsamt
Kontaktstelle Bauamt
Zu Händen Herrn Henke
Postanschrift Marktplatz 20
Ort 16559 Liebenwalde
Telefon +49 33054 805-42
Fax +49 33054 805-70
E-Mail
URL www.liebenwalde.de
Art und Umfang der Leistung
Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen für folgende Maßnahme auszuschreiben:
Bahnhof Liebenwalde - Wiederbenutzung des Bestandsgebäudes sowie Errichtung eines Anbaus
Beauftragt werden die erforderlichen Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 5 - 8 der HOAI
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Bahnhof Liebenwalde
Postanschrift Bahnhofstraße 25
Ort 16559 Liebenwalde
Ausführungsfristen
Zeitraum der Leistungserbringung
05/2022 - 12/2023
Zusätzliche Angaben
Dies ist eine Ex ante Bekanntmachung zur Herstellung der Transparenz im beabsichtigten Vergabeverfahren. Ein Anspruch auf
Einbeziehung in das Vergabeverfahren besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YLMRUXW
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.