Erforderliche Unterlagen
Um den Bund fürs Leben zu schließen, müssen einige Formalitäten erfüllt werden. Grundsätzlich kann in jedem beliebigen Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz, eine Eheschließung vorgenommen werden. Die „Anmeldung der Eheschließung“ erfolgt aber immer beim Wohnsitzstandesamt. Sie ist als erster Schritt in Richtung Heirat erforderlich und dient zur Prüfung des Personenstandes und der Feststellung, ob dem Heiratswunsch auch keine „Ehehindernisse" entgegenstehen. Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen in Liebenwalde oder der Gemeinde Löwenberger Land, können Sie die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen direkt bei uns im Standesamt vornehmen. Wenn Sie beide nicht hier wohnen, müssen Sie, um hier zu heiraten, die Anmeldung der Eheschließung bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt anmelden. Dieses übersendet dann nach Prüfung der Ehefähigkeit die Unterlagen an uns, bzw. Sie bringen Sie persönlich vorbei.
Auf Grund der Vielfalt der persönlichen Lebensumstände müssen oft verschiedene Unterlagen zusammen getragen werden. Einige Dokumente werden jedoch in jedem Fall benötigt.
Familienstand ledig
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
- Beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes mit Angabe des aktuellen Familienstandes (bei Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 14 Tage) - erhältlich bei der Meldebehörde
Familienstand geschieden/Lebenspartnerschaft aufgehoben/verwitwet
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
- Beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes mit Angabe des aktuellen Familienstandes (bei Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 14 Tage) - erhältlich bei der Meldebehörde
- Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z.B. rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
Bei gemeinsamen Kindern
- Geburtsurkunde
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Urkunde eingetragen ist
- Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge, sofern beim Jugendamt bereits begründet.
Ist einer von Ihnen oder sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, sollten Sie sich persönlich im Standesamt erkundigen, welche Dokumente aus Ihrem Heimatstaat benötigt werden.