Vorbereitende Untersuchungen und Sanierungssatzung
In den Jahren 1993 und 1994 wurden Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Diese waren erforderlich, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung zu gewinnen.
Im März 1994 wurde von der Stadtverordneten-versammlung die Satzung für das Sanierungsgebiet Liebenwalde „Stadtkern“ beschlossen und im Juni 1994 vom damaligen Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen vorbehaltlich der Erfüllung der Maßnahmen genehmigt. Die Erfüllung der Maßgaben wurde von der Stadt Liebenwalde am 7.12.1994 bestätigt, womit die Sanierungssatzung im Dezember 1994 in Kraft getreten ist.
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Öffentliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung am 20.12.1994
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