Ausgleichsbeträge
Wenn Sie Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet sind, sind Sie nach Abschluss der Sanierung gem. § 154 BauGB an der erfolgten sanierungsbedingten Bodenwertbeeinflussung zu beteiligen, welche für Liebenwalde gutachterlich ermittelt wurde. Dieses Gutachten können Sie im Bauamt der Stadt einsehen.
Der daraus für Sie resultierende Ausgleichsbetrag ergibt sich aus der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung Ihres Grundstücks, d.h. ausschließlich jener Steigerung, die auf die Durchführung der Sanierung zurückzuführen ist.
In der Regel wird der Ausgleichsbetrag nach Abschluss der Sanierung fällig, Sie können ihn allerdings noch während des Sanierungsprozesses ablösen.
Die im Zusammenhang mit der städtebaulichen Sanierung gezahlten Beträge können unter bestimmten Umständen einkommensteuerrechtlich geltend gemacht werden, soweit diese im Zusammenhang mit objektbezogenen Gewinneinkünften oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stehen.
Weitere und detailliertere Informationen können Sie einerseits einem Informationsschreiben entnehmen, welches Sie hier bequem auf Ihren Rechner herunterladen und ausdrucken können (PDF) ...oder Sie wenden sich an das für die Sanierung beauftragte Büro STADTPARTNER - Jana Wilhelm, dessen Kontaktdaten Sie auf der Kontakteseite finden. |
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